Kosten & Krankenkasse
Klarheit bei den Kosten
Wir nehmen Ihnen die Sorge vor versteckten Kosten — ehrlich und verständlich.
10 €
gesetzliche Zuzahlung pro Gerät
0 €
Mehrkosten beim Nulltarif
Raten
Eigenanteil flexibel zahlbar
Ihr Weg in 2 Fragen
Was bedeutet das für mich?
Beantworten Sie zwei kurze Fragen — und sehen Sie sofort, welcher Weg für Sie infrage kommt.
Der Wegweiser dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Den konkreten Eigenanteil besprechen wir persönlich.
Kosten & Krankenkasse
Gutes Hören muss nicht teuer sein
Wir erklären transparent, was die Kasse übernimmt und was eventuell dazukommt — ohne Überraschungen.
Gut zu wissen
Zum Nulltarif hören
Für viele gesetzlich Versicherte gibt es Hörgeräte ohne Mehrkosten zum gesetzlichen Festbetrag. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät.
Was die Krankenkasse übernimmt
Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag je Ohr. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wenn Sie mehr möchten
Möchten Sie mehr Komfort — etwa bei Hintergrundgeräuschen, in Gesellschaft oder im Restaurant? Auf der Seite Hörgeräte erklären wir die drei Technik-Stufen Basis, Komfort und Premium und zeigen, was sich daraus ergibt. Den Eigenanteil sprechen wir im persönlichen Gespräch durch.
Ratenzahlung möglich
Auf Wunsch lässt sich der Eigenanteil in Raten zahlen. Sprechen Sie uns einfach an.
Alle Angaben dienen der Orientierung. Den konkreten Eigenanteil besprechen wir individuell im Beratungsgespräch.
Kostenlos & unverbindlich
Wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten persönlich.
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.
Häufige Fragen
Antworten rund um Kosten & Kasse
Was kostet ein Hörgerät zum Nulltarif?
Zum gesetzlichen Festbetrag zahlen Sie pro Gerät nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 €. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine gesetzliche Krankenversicherung.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt mit Verordnung einen Festbetrag je Ohr. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Kann ich Hörgeräte vorher testen?
Ja. Sie können verschiedene Geräte kostenlos und unverbindlich im Alltag testen, bevor Sie sich entscheiden.
Gibt es Ratenzahlung?
Ein eventueller Eigenanteil kann auf Wunsch in Raten gezahlt werden. Sprechen Sie uns darauf an.
Was kostet ein Hörgerät, wenn ich mehr Komfort möchte?
Das hängt von der gewählten Technik-Stufe ab. Auf der Seite Hörgeräte zeigen wir die drei Stufen Basis, Komfort und Premium jeweils mit einem Preis ab X €.
Was unterscheidet Basis, Komfort und Premium?
Die Stufen unterscheiden sich vor allem darin, wie gut sie Nebengeräusche herausfiltern und sich automatisch an verschiedene Hörsituationen anpassen — von ruhigem Alltag bis zu geselligen Runden.
Wie hoch ist der Festbetrag der Krankenkasse für Hörgeräte?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt je Ohr einen Festbetrag gemäß dem aktuellen Hilfsmittelverzeichnis. Den genauen Betrag für Ihre Kasse klären wir beim Beratungsgespräch — er kann sich jährlich ändern.
Brauche ich eine Verordnung vom Arzt für ein Hörgerät?
Ja. Voraussetzung für die Kassenleistung ist eine ärztliche Verordnung, in der Regel vom HNO-Arzt oder Hausarzt. Wir begleiten Sie dabei, was nach der Verordnung als Nächstes zu tun ist.
Kann ich ein Hörgerät vor dem Kauf kostenlos ausprobieren?
Ja, das Probetragen ist kostenlos und unverbindlich. Sie tragen aktuelle Hörgeräte im Alltag — zu Hause, beim Einkaufen, im Gespräch — bevor Sie sich entscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen Nulltarif-Versorgung und Eigenanteil?
Beim Nulltarif erhalten Sie ein Hörgerät vollständig im Rahmen des Kassenfestbetrags. Wenn Sie ein Gerät mit mehr Funktionen wünschen, entsteht ein Eigenanteil — die Differenz zwischen Festbetrag und dem gewählten Gerät. Dieser Eigenanteil kann auf Wunsch in Raten bezahlt werden.
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