Rund um die Kosten von Hörgeräten kursieren viele Halbwahrheiten. Hier die wichtigsten Begriffe in einfacher Sprache — damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Der Festbetrag der Krankenkasse
Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen festen Betrag je Ohr — den sogenannten Festbetrag. Dafür gibt es gute, moderne Geräte, die für die meisten Bedürfnisse völlig ausreichen.
Die gesetzliche Zuzahlung
Wie bei vielen Hilfsmitteln zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Hörgerät. Mehr fällt nicht an, wenn Sie eine Versorgung zum Festbetrag wählen — das ist die „Nulltarif"-Versorgung.
Wenn Sie mehr Komfort möchten
Höherwertige Geräte mit zusätzlicher Technik kosten einen Aufpreis, den Sie selbst tragen. Diesen Eigenanteil besprechen wir vorab transparent — und auf Wunsch ist eine Ratenzahlung möglich.
Wir rechnen direkt mit der Kasse ab
Um den Papierkram müssen Sie sich nicht kümmern: Wir rechnen den Festbetrag direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.